Ganz so einfach ist es nicht, auch wenn ich bisher noch nichts gegenteiliges gehört habe. Theoretisch bräuchte man auch für die vorübergehende Einfuhr aus EU Ländern eine Amtstierärztliche Bescheinigung, dass Pferd / Hund gesund ist. Beim Pferd muß der Equidenpass mitgeführt werden, Pferde, die nach 1998 geboren sind, und Hunde sollten einen Transponder haben. (EU-Richtlinie 2004/... die Nummer weiß ich leider nicht mehr auswendig). Beim Tierarzt gibt es den EU- Heimtierpass in dem die Tollwutimpfungen aufgeführt werden können. Diese sind meines Wissens nach aber immer noch nötig, nur die serologische Untersuchung ist nicht mehr erforderlich.
Nur für das vorübergehende Überschreiten auf Wanderritten bis zu 24 Stunden reicht der Equidenpass allein.
Aber wo kein Kläger ...
Soweit kenne ich die EU-Verordnung. Gerald, wenn Du neuere Infos hast und evtl. einen Link dazu wäre ich Dir sehr verbunden.
Ach so und dann noch: Ich will auch ins Mühlviertel !!! Schaut toll aus.